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Herkunftsländer nicht sicher. Trotz Gesetz.

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Am 06.11.2014 ist das „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere
Herkunftsstaaten“ in Kraft getreten, nachdem der Bundestag dieses mit Zustimmung des
Bundesrates beschlossen hat. Demnach zählen u.a. Serbien, Bosnien Herzegowina und
Mazedonien als „sichere“ Herkunftsländer.
In den vergangenen Jahren haben wir als Bundes Roma Verband wiederholt
Recherchereisen unternommen, Filmmaterial bereitgestellt sowie unzählige
Stellungnahmen, Berichte und Interviews veröffentlicht, die belegen, dass es kein
sicheres Leben für Roma in diesen Ländern gibt.
Gerade in Deutschland sollte die Rede von historischer Verantwortung ernst genommen
werden. Dies bedeutet, denjenigen, die strukturell ausgeschlossen und benachteiligt
werden, Chancen zu geben, anstatt Ausgrenzungsmechanismen zu wiederholen und
immer weiter zu zementieren.
Wir fordern eine umfassende Bleiberechtsregelung und einen Stopp der Politik, die
Rassismus und Ausgrenzung fördert!

Für Roma ist kein Staat sicher!
Mit der Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere
Herkunftsstaaten“ hat die Bundesregierung einen Weg gewählt, sich der Menschen
bewusst zu entledigen, die innerhalb der europäischen Gemeinschaft als größte
ethnische Minderheit mit einer jahrhundertealten Geschichte von Verfolgung,
Vertreibung und Ermordung am dringendsten auf Schutz angewiesen sind.
Das nun in Kraft getretene Gesetz bedeutet verschärfte Massenabschiebungen von
schutzsuchenden Roma. Ausgewiesen werden jene Menschen, die seit Jahrhunderten
als »Zigeuner« verfolgt werden. Die Abschottungs-Politik von CDU, CSU und SPD trifft
auch die Nachkommen derer, die während des Nationalsozialismus verfolgt wurden.
Die aktuellen rassistischen Diskriminierungen gegen Roma in Südosteuropa sind seit
Jahren bekannt: Offizielle Berichte, wie der des Komitee zur Beseitigung rassistischer
Diskriminierung der Vereinten Nationen1 oder des Menschenrechtskommissars des
Europarats2 sowie zahlreiche Berichte von unabhängigen NGOs 3 zeigen das ganze
Ausmaß an menschenrechtlichen Defiziten in den Balkanstaaten und belegen die
systematische Ausgrenzung der Roma, die eine lebensbedrohliche Armut zur Folge hat.
Am 1. Dezember 2013 wurde durch eine Änderung des deutschen
Asylverfahrensgesetzes klargestellt, dass auch eine Kumulierung unterschiedlicher
Maßnahmen politische Verfolgung darstellen kann. Dies umfasst Maßnahmen,
die so gravierend sind, dass eine Person davon in ähnlicher Weise wie von einer
schwerwiegenden Verletzung der grundlegenden Menschenrechte betroffen ist.
Nach dem Asylverfahrensgesetz können auch Diskriminierungen und Ausgrenzungen,
die einzeln noch nicht als Verfolgung anzusehen sind, in ihrem Zusammenwirken als
Verfolgung verstanden werden. Wenn Siedlungen von Roma abgebrannt, geplündert
und zerstört werden, wenn Zwangsräumungen vorgenommen werden mit der Folge der
Obdachlosigkeit, wenn Roma keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, zu Bildung und
zu medizinischer Versorgung haben, rassistischen Übergriffen von paramilitärischen
Gruppierungen und der „Selbstjustiz“ der Normalbevölkerung ausgesetzt sind, dann
sind dies alles klare Indizien für eine Mehrfachdiskriminierung von Roma.
Unseren Recherchen und Erfahrungen zufolge sind Roma in Serbien, Mazedonien und
Bosnien Herzegowina genau dieser Verschränkung unterschiedlicher Diskriminierungen
ausgesetzt. Die Diskussion in Justiz und Rechtswissenschaft darüber steht erst am
Anfang und wird leider nicht fortgeführt, weil Serbien, Mazedonien und Bosnien
Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden.
Insbesondere aus Serbien flüchtende Roma bringen Asylgründe vor, die über rein
wirtschaftliche Aspekte hinausgehen. So wurde uns in mehreren Fällen von Angriffen
serbischer Nationalisten berichtet, die sowohl tätliche Angriffe, sexuelle Übergriffe und
Zerstörung von Wohneigentum, permanente Bedrohung und Einschüchterungsversuche
umfassen. Derzeit organisieren sich in Serbien Verbünde gegen Roma. Im Anhang
finden Sie einen Original Flyer mit deutscher Übersetzung. Serbien: Aufruf zur Gewalt
gegen Roma!!!Es handelt sich um einen Aufruf der orthodox-christlich-nationalistischen
Organisation „Srb-Akcija“, der erst kürzlich veröffentlicht wurde.
Diese Gruppierung ist nicht die Einzige ihrer Art, die sich bedrohlich radikalisiert. Hier
wird unverblümt zur Bürgerwehr aufgerufen und offensichtliche Hetze gegen Roma
betrieben. Angriffe dieser Art mehren sich in ganz Europa. Erst im April 2014 sprach
die Generalsekretärin der deutschen Sektion der Menschenrechtsorganisation, Selmin
Caliskan, anlässlich des Internationalen Roma-Tages am 08.April von zunehmenden
rassistischen Angriffen auf Roma, die vielerorts „stillschweigend“ hingenommen werden
von passiven Regierungen, die somit jene nationalistische Gruppierungen relativ
widerstandlos gewähren lassen.4
Die Einstufung als sichere Herkunftsländer ist somit ein weiterer Schritt, die offiziell
bekannte bedrohliche Lage der Roma in Südosteuropa zu ignorieren. Es bedeutet,
dass Asylanträge aus diesen Ländern pauschal als »offensichtlich unbegründet«
abgelehnt werden. Das ist beschämend, aber es ist doppelt beschämend, dass
diese Einschränkung des Asylrechts auch Nachkommen der Verfolgten des
nationalsozialistischen Völkermords treffen wird!
Zu hinterfragen ist, wie es zur Einstufung zu sicheren Herkunftsländern kam. Diese
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Vorgehensweise soll es ermöglichen, dass bestimmte Asylanträge schneller und
weniger gründlich bearbeitet werden können. Eine gründliche Auseinandersetzung mit
den verfassungsrechtlichen Kriterien für die Einstufung von Staaten als „sicher“, sehen
wir hier nicht gegeben. Ebenfalls scheint eine umfangreiche Prüfung der Tatsachen
in Auseinandersetzung mit allen verfügbaren Quellen nicht erfolgt zu sein. Anders ist
es nicht zu erklären, warum jene Balkanstaaten als sicher eingestuft wurden, obwohl
bekannt ist, dass hier die Menschenrechte und elementarsten Grundrechte gegenüber
den Roma nicht eingehalten werden.
Das Verwaltungsgericht Münster hat sich der Asylrechtsverschärfung widersetzt und
bezweifelt in seinem Beschluss vom 27.11.2014 in dem Verfahren -4 L 867/14.A- die
Verfassungsmäßigkeit der Asylrechtsreform der Bundesregierung. Die Bundesregierung
begründet derweil das Gesetz mit den steigenden Antragszahlen aus den Westbalkan
Staaten und den geringen Anerkennungsquoten.
Ergebnisse unserer Recherche- Reise im Juni 2013:
Im Juni 2013 überzeugten wir uns mit einer Reisegruppe aus Anwälten, Journalisten
und NGO-Vertretern aus Deutschland, Belgien und Luxemburg in Serbien von der
aktuellen Lage der Roma. Wir haben erfahren, dass Roma in Serbien (derzeit)
massiv ausgegrenzt werden. Roma sind immer wieder – weil sie als Roma identifiziert
wurden – rassistischen Übergriffen ausgesetzt sind, verbunden mit körperlichen
Angriffen und Beleidigungen. Polizeiliche Strafverfolgungen finden unseren Recherchen
zufolge praktisch nicht statt. Vielmehr werden jene Übergriffe durch Polizei und Justiz
bagatellisiert und stellen bereits die alltägliche Normalität in Serbien dar. Hinzu kommt,
dass eigene rassistische Einstellungen von Behördenmitarbeitern besonders gegenüber
Roma sehr offen in Erscheinung treten. Angehörige der Roma können abends nicht
ungefährdet die Straße betreten, ohne sich der Gefahr durch die Mehrheitsgesellschaft
auszusetzen, geschlagen, angespuckt und angepöbelt zu werden. Roma Frauen sind
nachweislich von massiven sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen betroffen.
Währenddessen haben wir Menschen kennengelernt, die uns anfangs eher beiläufig
von dem während der Nazi-Besatzung nach Deutschland verschleppten Großvater
erzählten, der nie eine Entschädigung erhielt. Möglichweise wird auch Ihnen an
dieser Stelle die Absurdität deutlich, die sich ergibt aus der Situation, mit Menschen
zu sprechen , die von der Vertreibung und Ermordung ihrer Großeltern aufgrund ihrer
Roma Identität erzählen und sich selbst als Angehörige der dritten nachfolgenden
Generation in einer demütigenden und zum Teil lebensbedrohlichen Situation finden.
Für diese Menschen ist ihre aktuelle Lebenssituation, die neben der desolaten
wirtschaftlichen Situation auch massive rassistische Übergriffe und strukturelle
Ausgrenzung mit einschließt, so aussichtslos, dass sie keinerlei anderen Ausweg für sich
sehen, als dieses Land zu verlassen.
In fast allen Bereichen, die ein Leben in Würde als Mensch unter Berücksichtigung
elementarster Grundbedürfnisse sicherstellen würden, wird ihnen der Zugang
systematisch erschwert.
Dies betrifft:

1. den Wohnraum,

2. die medizinische Gesundheitsversorgung,

3. Bildung und

4. den Zugang zum Arbeitsmarkt.

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1. Wohnraum:
Die prekäre Lage von Roma wird an dem ihnen zur Verfügung stehenden bzw.
zugewiesenen Wohnraum sichtbar. Wir haben mit dem Leiter der Behörde gesprochen,
die für die Wiedereingliederung der Abgeschobenen zuständig ist und haben erlebt,
wie er uns vor laufender Kamera versicherte, in Serbien müsse kein Rückkehrer in
Wäldern oder unter Brücken schlafen.
Nur wenige Stunden später wurde uns beim Besuch der informellen Siedlung Vidikovac
am Stadtrand von Belgrad bewusst, dass dies in einem sehr zynischen Sinne sogar der
Wahrheit entspricht. Vidikovac besteht aus »Häusern« aus Sperrmüll und Pappe und
steht nicht im Wald oder unter einer Brücke, sondern am Rande eines offenen Feldes.
Viele Menschen dort sprechen fließend Deutsch. Sie haben jahrelang in Deutschland
gelebt, sie sind dort geboren und aufgewachsen.
Städtische Roma-Siedlungen, die wir besichtigt haben, sind seit Jahren nicht ans
öffentliche Abwassernetz angeschlossen. Wir haben erfahren, dass ein Teil einer
von uns besuchten Siedlung wenige Wochen vor unserem Besuch mit Bulldozern
unter Polizeibewachung geräumt und zerstört wurde. Gegenüber den Medien wurde
diese Zerstörung eines Lebensraumes von Menschen (!) von der Stadtverwaltung als
Räumung einer illegalen Müllkippe dargestellt.

2. Die medizinische Grundversorgung
Eine medizinische Grundversorgung ist nicht gesichert. Immer wieder wurde uns über
die Verweigerung der Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten für chronisch Kranke
berichtet – ein sozialrechtliches Detail von oft lebensbedrohlicher Bedeutung.
3. Die Bildungssituation von Roma Kindern und Jugendlichen
Die Bildungssituation von Roma Kindern und Jugendlichen ist ein äußerst schwieriges
Feld. Immer wieder wurde uns berichtet, dass Kinder von Roma sich aufgrund ihrer
desolaten wirtschaftlichen Situation elementarste Dinge wie Bücher und Kleidung nicht
leisten können und sie so sehr subtil sowohl wegen ihrer schlechten Ausgangslage als
auch durch einen aktuell wieder zunehmend starken Rassismus aus dem Schulsystem
ausgegrenzt werden.

4. Zugang zum Arbeitsmarkt
Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird Roma auf verschiedenen Ebenen erschwert.
Im öffentlichen Dienst sind Roma völlig unterrepräsentiert. Ihr Anteil dort entspricht
gerade einem Zehntel ihres Bevölkerungsanteils. Aus Skepsis und Ablehnung durch die
Mehrheitsgesellschaft haben qualifizierte Roma oftmals keine Chance, eingestellt zu
werden. Selbst die Existenzsicherung auf niedrigstem Niveau durch Müllverwertung
ist kaum noch möglich. Durch eine aufwändige und kostenintensive, flächendeckende
Versiegelung der öffentlichen Abfalleimer in Belgrad, wird Müllsammelnden ihre
einzige Lebensgrundlage entzogen.
Weiterhin geben wir zu bedenken, dass viele der in Serbien, Mazedonien und Bosnien
Herzegowina lebenden Roma, die nun wiederholt oder erstmalig um Asyl bitten, Opfer
oder Nachfahren der Opfer des Kosovo Krieges sind.
650 Jahre friedliche Roma-Kultur im Kosovo wurden im Zuge der
Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren durch Brandschatzung und Vertreibung
zerstört. Von den vormals 150.000 Roma im Kosovo verließen daraufhin 120.000
ihre Heimat und flüchteten in europäische Länder, um dort nach Schutz zu suchen.

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Zehntausende von ihnen wurden zu Binnenflüchtlingen, größtenteils in Serbien und
Montenegro, aber auch in Mazedonien.
Während des Kosovo Konflikts zwischen allen Stühlen stehend und von allen Seiten
massiv verfolgt, haben sie noch immer keinen Ort gefunden, an dem ein Leben in
Sicherheit möglich ist. Ehemalige Besitztümer sind nahtlos in die Hände von Serben
und Albanern übergegangen, ohne dass die ursprünglichen Besitzer eine Chance auf
Entschädigung oder „Wiedergutmachungsleistungen“ hätten. Diese Versäumnisse
im Hinblick auf eine menschenwürdige und alle Lebensbereiche umfassende
Wiedereingliederung von Roma in ihrer alten Heimat zuzugestehen, ist nicht im
Interesse des serbischen Staates.
Roma sind sowohl in Serbien, als auch in Mazedonien und Bosnien Herzegowina
laut entsprechenden Berichten von UNHCR nach wie vor die verletzlichste
Minderheitengemeinschaft. Sie sind wiederholt Opfer von Polizeigewalt,
gesellschaftlicher Diskriminierung und verbaler und physischer Belästigung.
Die Einstufung jener Länder als sichere Herkunftsstaaten verurteilen wir zutiefst. Denn
eine faire und umfassende Prüfung des Einzelfalls, auf die man in Deutschland als
einem Rechtsstaat gesetzlichen Anspruch hat, ist somit nicht mehr vorgesehen und
findet nicht mehr statt. Wie ist dies mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar? Mit Hilfe
dieses Gesetzes schiebt Deutschland die Verantwortung für den Schutz von Roma als
besonders schutzbedürftige ethnische Minderheit vor Verfolgung einfach ab. Damit
werden Roma wieder einmal zu „Menschen zweiter Klasse“, denen das Recht auf
Schutz verwehrt bleibt.
Auch dies ist eine Fortführung jahrhundertealter Ausgrenzung und Fremdbestimmung
von Roma, die seit Jahrhunderten in Europa leben und dennoch nie als ein zu
achtender, respektierender Teil der Mehrheitsgesellschaft empfunden und behandelt
wurden. Der Kreislauf von Ausgrenzung, Verfolgung, Unterdrückung und bitterer
Armut als Folge, ist bis heute, trotz der Erfahrungen des Nationalsozialismus, bestehen
geblieben. In jedem Land Europas, in besonderem Maße aber in den Balkan Staaten
haben es Roma ungleich schwerer, an einem menschenwürdigen Leben im Vollbesitz
aller Grundrechte zu partizipieren.
Sich dieser Verantwortung zu stellen, diese Zustände und Dynamiken grundlegend
zu verändern und Roma nicht als „Störfaktor“, sondern als zu achtende Menschen
mit Ressourcen und Potentialen zu betrachten, liegt in der historisch begründeten
Verantwortung Deutschlands.
Wir nehmen Sie hiermit als Politiker dieses Landes mit dieser Geschichte in
die Verantwortung, diesen Kreislauf aus Verurteilung und offener Ablehnung
gegenüber der zweitgrößten Gruppe der Verfolgten durch die Nationalsozialisten
zu durchbrechen und eine Basis zu schaffen, auf der ein menschenwürdiges und
gewaltfreies Leben für Roma möglich wird!
Wir als Bundes Roma Verband verurteilen daher das von der Bundesregierung
beschlossene Gesetz, welches Serbien, Mazedonien und Bosnien zu sicheren
Herkunftsländern erklärt.
Wir fordern ein Bleiberecht für Roma in Deutschland aus historischer, aber auch
menschlicher Verantwortung gegenüber der größten ethnischen Minderheit Europas,
die auch seit dem Ende des Nationalsozialismus keine Anerkennung und keine
Würdigung erfuhr, sondern noch immer verfolgt, diskriminiert, gettoisiert, ermordet,
vertrieben und abgelehnt wird.

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1) United Nations/Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD)
2011: Seventy-eighth session 14 February – 11 March 2011 Consideration of reports
submitted by States parties under article 9 of the Convention Concluding observations
of the Committee on the Elimination of Racial Discrimination. Verfügbar unter: http://
www2.ohchr.org/english/bodies/cerd/docs/co/Serbia_AUV.pdf

2) Commissioner for Human Rights 2011: Report by Thomas Hammarberg,
Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, following his visit to Serbia
on 12-15 June 2011, Straßburg. Verfügbar unter: https://wcd.coe.int/ViewDoc.jspid=1
834869&Site=CommDH&BackColorInternet=FEC65B&BackColorIntranet=FEC65B&Ba
ckColorLogged=FFC679

3) u.a.: Pro Asyl 2012: Serbien – ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in
Deutschland? Eine Auswertung von Quellen zur Menschenrechtssituation von Dr. Karin
Waringo. Verfügbar unter: http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/Serbien_kein_
sicherer_Herkunftsstaat.pdf

4) https://www.amnesty.de/2014/4/7/gewalt-gegen-roma-europa-nimmt-zu,
eingesehen am 25.11.2014

Verfassungsmu00E4u00DFigkeit der Bestimmung Serbiens zum sicheren Herkunftsstaat zweifelhaft

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