Am 12. und 13. Mai 2026 fand im Dietrich-Keuning-Haus in Dortmund der Bundes Roma Kongress 2026 statt. Roma-Selbstorganisationen, Aktivist:innen, Wissenschaftler:innen und Community-Mitglieder aus ganz Deutschland kamen zusammen, um über aktuelle politische Entwicklungen, Antiziganismus, Sicherheit, politische Teilhabe und die Zukunft der Roma-Bewegung zu diskutieren.
Die beiden inhaltlichen Schwerpunkte des Kongresses lagen auf der Aufarbeitung des an Roma und Sinti nach 1945 begangenen Unrechts sowie auf Schutz und Sicherheit der Roma-Community vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen. Es folgt der erste Teil des Berichts zum Bundes Roma Kongress 2026:

Das Unrecht nach 1945 und die Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts
Den inhaltlichen Auftakt bildete der Vortrag von RomaniPhen e.V. zu Romani Perspektiven auf die Aufarbeitungskommission vor dem Hintergrund des europaweiten Völkermords an Sinti und Roma:
Die Frage nach der Aufarbeitung des an Roma und Sinti begangenen Unrechts nach 1945 kann nicht losgelöst von der Geschichte der Reparationen, Entschädigungen und der bis heute fortwirkenden Folgen nationalsozialistischer Verfolgung betrachtet werden.
Am Beispiel Jugoslawiens wurde aufgezeigt, dass den enormen Kriegsschäden und Opferzahlen nur in sehr geringem Umfang durch Reparationen begegnet wurden. Statt umfassender Entschädigungen erhielt Jugoslawien vor allem Sachleistungen und Kredite, die mit Zinsen (!) zurückgezahlt werden mussten. Auch die spätere Arbeitsmigration jugoslawischer Staatsangehöriger nach Deutschland wurde in diesem Zusammenhang als Teil einer historischen Kontinuität betrachtet.

Die im Jahr 2000 gegründete Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) sollte ehemalige Zwangsarbeiter:innen entschädigen. Für Roma zeigten sich dabei jedoch erhebliche strukturelle Defizite. Viele Betroffene erfuhren nichts von den Antragsmöglichkeiten, Anerkennungsverfahren waren kompliziert und zahlreiche Überlebende blieben unberücksichtigt. Die Erfahrungen verdeutlichen, dass die Perspektiven von Roma bei der Konzeption und Umsetzung der Entschädigungsprogramme keine Berücksichtigung fanden.
Vor diesem Hintergrund wurde die heutige Situation migrierter Roma in Deutschland betrachtet. Neben etwa 100.000 autochthonen Sinti und Roma leben heute schätzungsweise rund 1,2 Millionen migrierte und neue deutsche Roma in Deutschland. Ihre Präsenz wurde als Teil einer historischen Kontinuität beschrieben: von der Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus über die Arbeitsmigration im Rahmen der Anwerbeabkommen bis hin zu ihrer heutigen Rolle als Arbeitnehmer:innen, Unternehmer:innen, Wähler:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen.
Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) und der Bundestagsbeschluss von 2023 wurden als wichtige Fortschritte bewertet. Gleichzeitig wurden zwei zentrale Herausforderungen benannt:
- Erstens fehle bislang eine institutionell abgesicherte Repräsentation migrierter Roma innerhalb der geplanten Aufarbeitungskommission. Während der Zentralrat deutscher Sinti und Roma legitim die autochthone Minderheit vertrete, würden die Perspektiven der etwa 1,2 Millionen migrierten Roma bislang nicht strukturell berücksichtigt.
- Zweitens verlieren viele Roma mit der Migration nach Deutschland faktisch Minderheitenrechte, die sie in ihren Herkunftsländern zumindest formal besaßen. Daraus ergebe sich ein bislang wenig beachtetes strukturelles Rechtsproblem.
Das aus der Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma stammende Konzept der „Zweiten Verfolgung“ sollte zudem auf migrierte Roma übertragen werden. Neben dem Ausschluss von Entschädigungen und den Kontinuitäten institutioneller Diskriminierung nach 1945 wurden hierzu unter anderem Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete, Rückübernahmeabkommen, die Einstufung diskriminierender Herkunftsstaaten als „sicher“ sowie Benachteiligungen in Behörden, Polizei und Sozialsystemen gezählt.
Besonders deutlich zeige sich dies im Asylrecht, welches als Lehre aus dem Nationalsozialismus ins Grundgesetz geschrieben wurde. Die Asylrechtsverschärfung von 1993 wurde jedoch wesentlich gegen schutzsuchende Rom aus Jugoslawien und Rumänien durchgesetzt. Bis heute wird die Kategorie „sicherer Herkunftsstaat“ auf Länder angewandt, in denen die Diskriminierung von Roma umfassend dokumentiert ist. Diese Umkehrung, bei der ein aus historischer Verantwortung entstandenes Schutzrecht zum Instrument des Ausschlusses wird, kann als Ausdruck einer Zweiten Verfolgung verstanden werden.
Aus diesen Überlegungen wurden fünf zentrale Handlungsfelder für die Aufarbeitung abgeleitet:
- eine verbindliche Beteiligung migrierter Roma an der Aufarbeitungskommission,
- ein gesichertes Aufenthaltsrecht und die Anerkennung historischer Verantwortung gegenüber migrierten Roma,
- die Anerkennung von Roma als Minderheit entsprechend internationaler Minderheitenschutzstandards,
- epistemische Gerechtigkeit durch die Anerkennung des Samudaripen, des romani Widerstands und deren dauerhafte Verankerung in Bildung und Erinnerungspolitik,
- die Übersetzung historischer Verantwortung in konkrete Rechte, Schutzmechanismen und politische Partizipation.
Die Aufarbeitung des Unrechts nach 1945 sollte damit nicht nur als erinnerungspolitische Aufgabe verstanden werden, sondern auch als Frage von Gegenwartsrechten, Sicherheit, Schutz und Partizipation. Die geplante Aufarbeitungskommission biete die Chance, historische Verantwortung in konkrete politische Konsequenzen zu überführen.




Die folgende Podiumsdiskussion knüpfte nahtlos an den Vortrag an:
Verfolgung nach 1945 – wie aufarbeiten? Dazu diskutierte Magdalena Lovrić mit:
- Prof. Dr. Elizabeta Jonuz, Mitglied und ehemalige Sprecherin der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) sowie Professorin an der Hochschule Hannover
- Edlira Majko, Fachreferentin bei der Stiftung EVZ, bei der kürzlich die Geschäftsstelle der Kommission zur Aufarbeitung der Verfolgung nach 1945 eingerichtet wurde
- Dr. Isidora Randjelović, Vorsitzende von RomaniPhen e.V. und Leiterin der größten UKA-Studie
Ein zentraler Diskussionspunkt war die Frage, was unter „Unrecht“ überhaupt zu verstehen sei.
In der Diskussion wurde betont, dass sich die neue Aufarbeitungskommission ausdrücklich mit dem institutionellen Rassismus beschäftigen müsse, der nach 1945 nahezu bruchlos fortbestanden habe. Die Verantwortung staatlicher Institutionen müsse dabei klar benannt werden, da von diesen das Unrecht ausgegangen sei. Als wesentliche Erkenntnis des Berichts der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) wurde hervorgehoben, dass sich institutioneller Rassismus gegen alle Gruppen von Roma und Sinti wie ein roter Faden durch die Nachkriegsgeschichte ziehe. Entsprechend müsse dieser Aspekt im Mittelpunkt der Arbeit der neuen Kommission stehen.
Kritisiert wurde zudem die verbreitete Auffassung, historisches Unrecht habe sich mit dem zeitlichen Abstand von selbst erledigt. Dem wurde entgegengehalten, dass es nie wirkliche Entschädigungen für das begangene Unrecht gegeben habe. Insbesondere Roma in Jugoslawien hätten von möglichen Reparationen kaum profitiert, obwohl diese angesichts der der Folgen von Verfolgung, Deportation und Ermordung vieler Familienangehöriger von besonderer Bedeutung gewesen wären.
In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass politische Akteur:innen maßgeblich darüber bestimmen, was als Unrecht anerkannt wird. Daher sei es entscheidend, dass Menschen aus den Communities selbst in der Aufarbeitungskommission vertreten sind und dort unabhängig ihre Perspektiven einbringen können. Dabei wurde auch daran erinnert, dass Roma und Sinti sowohl Opfer des Nationalsozialismus waren als auch ihren Beitrag zur Befreiung Europas vom NS-Regime geleistet haben. Diese doppelte historische Erfahrung müsse bei den Verhandlungen und der Aufarbeitung berücksichtigt werden.
Über den aktuellen Stand der geplanten Aufarbeitungskommission wurde berichtet, dass die Geschäftsstelle bei der Stiftung EVZ angesiedelt ist. Die Kommission soll bis zum Herbst berufen werden und nach derzeitigen Planungen aus sieben Personen bestehen, von denen etwa die Hälfte aus den Communities kommen soll. Für die Berufung der Mitglieder ist der Beauftragte gegen Antiziganismus zuständig. Die Kommission soll bis 2029 arbeiten und anschließend einen Bericht sowie Empfehlungen vorlegen. Die Aufarbeitung soll unter anderem durch wissenschaftliche Studien und Anhörungen der Community erfolgen.
Aus der Diskussion heraus wurde die Forderung formuliert, dass die Kommission weisungsungebunden und unabhängig arbeiten müsse. Darüber hinaus wurde angeregt, ihr möglichst weitreichende Befugnisse einzuräumen, damit sie das nach 1945 begangene Unrecht umfassend untersuchen könne, insbesondere dort, wo staatliche Stellen und Ministerien Verantwortung tragen.
Thematisiert wurden außerdem die Vorarbeiten, die im Rahmen des Bundes Roma Kongresses 2024 zur geplanten Aufarbeitungskommission geleistet wurden. Die dort erarbeiteten Themen wurden an den Beauftragten gegen Antiziganismus übermittelt und veröffentlicht. Ein Schwerpunkt lag auf dem Bleiberecht. Diskutiert wurde eine Kontingentlösung auf Grundlage von § 23 Aufenthaltsgesetz, vergleichbar mit den Regelungen für jüdische Zuwander:innen aus der ehemaligen Sowjetunion vom dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands.
Weitere Themen waren die Anerkennung geflüchteter Roma auf Grundlage kumulativer Verfolgung sowie die Situation von Roma aus Mitrovica, die über längere Zeit auf bleiverseuchtem Gebiet untergebracht waren und bis heute keine Entschädigung erhalten haben. Darüber hinaus wurde auf Formen von Unrecht hingewiesen, die im Bereich von Fürsorge und Sozialer Arbeit entstanden sind.
Besorgnis wurde darüber geäußert, dass migrantische Roma in der Arbeit der Aufarbeitungskommission möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden würden. Zugleich wurde die Auffassung vertreten, dass juristische Gutachten derzeit wichtiger wären als weitere wissenschaftliche Studien, da im Rahmen der Unabhängige Kommission Antiziganismus bereits ein umfassender Forschungsstand und eine umfangreiche Quellensammlung erarbeitet wurden. Juristische Gutachten könnten insbesondere dazu beitragen, Möglichkeiten der Anerkennung von Minderheitenrechten für Roma in Deutschland zu prüfen und konkrete rechtliche Handlungsspielräume aufzuzeigen.
Am zweiten Tag des Kongresses fand ein Workshop zur Aufarbeitungskommission statt. Dort wurden die bisherigen Schritte der Selbstorganisationen sowie die erarbeiteten Empfehlungen vorgestellt. In den anschließenden Arbeitsgruppen wurde gemeinsam darüber diskutiert, welche weiteren Schritte bis 2029 notwendig sind, um konkrete Ergebnisse für die Community zu erreichen.
An beiden Abenden endete der Kongress mit einem Konzert von Kastro against White Supremacy und DJ Suki.


Sicherheit von Roma in Europa in Zeiten globaler Krisen
Das zweite zentrale Thema des Kongresses war Schutz und Sicherheit. Zunächst hielt der Menschenrechtsanwalt und Roma-Aktivist Orhan Tahir einen Vortrag über die Situation von Roma nach dem Ende der Menschenrechtsära. Er beschreibt die gegenwärtige Situation als eine Zeit tiefgreifender Umbrüche. Der internationale Menschenrechtsschutz, auf den sich Minderheiten in den vergangenen Jahrzehnten stützen konnten, gerate zunehmend unter Druck. Roma könnten sich deshalb nicht mehr allein auf bestehende internationale Schutzmechanismen verlassen, sondern müssten eigene Strategien entwickeln, um auf neue Risiken zu reagieren.
Besonders kritisch bewertete er die neue EU-Sicherheitsstrategie, die im April 2025 vorgestellt wurde. Die Strategie verankere Sicherheitsfragen in nahezu allen Politikbereichen und beziehe ausdrücklich den Schutz jüdischer und muslimischer Communities ein. Die Sicherheit von Roma werde dagegen nicht erwähnt.
Vor diesem Hintergrund gründeten Vertreter:innen verschiedener Roma-Organisationen, darunter auch das Roma Center, die Global Roma Alliance for Strategic Security (GRASS). Ziel sei es, die Sicherheit von Roma als eigenständiges politisches Thema auf europäischer Ebene zu etablieren. Mit der im Dezember 2025 erfolgten Delegation nach Brüssel fand zum ersten Mal ein Meeting zum Thema Roma-Sicherheit im Europaparlament statt.
In mehreren europäischen Staaten finden aktuell bedenkliche Entwicklungen statt. In Slowenien und Ungarn seien gesetzliche Regelungen verabschiedet worden, die Roma faktisch als Sicherheitsproblem behandeln oder ihre Möglichkeiten einschränken, Wohnraum und Eigentum zu erwerben. Dies sei Ausdruck eines zunehmend institutionellen Rassismus.




Besonders Besorgnis erregend seien aktuelle Entwicklungen in Bulgarien. Dort werde die neue europäische Sicherheitslogik genutzt, um Strategien gegen sogenannte „Radikalisierung“ zu entwickeln, die vor allem Roma-Communities unter Generalverdacht stellen. Armut, bestimmte Wohngebiete und ethnische Zugehörigkeit würden indirekt mit Sicherheitsrisiken verknüpft und den Strafverfolgungsbehörden werde dabei übermäßig Handlungsspielraum eingeräumt.
Kritisierte wurde außerdem, dass Gewalt gegen Roma häufig nicht als politisch motivierte Gewalt oder Terrorismus anerkannt werde, wie etwa kürzlich der terroristische Angriff auf eine Roma-Familie in Ungarn. Solche Angriffe werden von den Behörden auch deswegen nicht als Terrorismus verhandelt, weil es in offiziellen EU-Dokumenten nicht vorkomme.
Roma-NGOs und politische Parteien müssten das Thema Sicherheit in den Mittelpunkt ihrer Agenden stellen.
Nach dem Vortrag folgte das Podium:
Anschläge, Pogrome, Kriege. Wie sicher sind wir in Zeiten der Eskalation?
Es diskutierten:
- Miman Jasharovski, With Wings and Roots e.V.
- Izabela Tiberiade, Partido Romilor und Tochter von Überlebenden des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen
- Kenan Emini, Bundes Roma Verband und Roma Center e.V.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, wie unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Roma – von rechtsextremen Anschlägen über Pogrome bis hin zu Krieg und Vertreibung – gesellschaftlich verhandelt werden und welche Rolle staatliche Institutionen dabei spielen.
Ein wiederkehrendes Thema war die mangelnde Sichtbarkeit von Roma als Opfer rassistischer Gewalt. Diskutiert wurde unter anderem der rechtsextreme Brandanschlag auf ein Wohnhaus in Solingen im Jahr 2024, bei dem eine bulgarische Roma-Familie ums Leben kam und 21 weitere Menschen teilweise schwer verletzt wurden. Während andere Gewalttaten desselben Jahres große mediale und politische Aufmerksamkeit erhielten, blieb dieser Anschlag weitgehend unbeachtet. Öffentliche Sichtbarkeit entstand vor allem durch das Engagement zivilgesellschaftlicher Initiativen.
Die Diskussion machte deutlich, dass solche Ereignisse nicht isoliert betrachtet werden können. Am Beispiel des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen 1992 wurde aufgezeigt, dass die Eskalation keineswegs überraschend kam. Polizei und Behörden hätten frühzeitig Hinweise auf die Mobilisierung rechtsextremer Gruppen gehabt. Gleichzeitig hätten Medienberichte zu einer gesellschaftlichen Stimmung beigetragen, in der Roma als Problem dargestellt wurden. Während der Angriffe seien die Attackierten weitgehend schutzlos geblieben, während tausende Menschen die Ereignisse offen unterstützten.




Die betroffenen Roma wurden nicht untergebracht und versorgt, sondern mussten unter hygienisch katastrophalen Zuständen vor der Unterkunft verbleiben. Die prekarisierten Bedingungen hätten ihre spätere Kriminalisierung begünstigt. Kritisch diskutiert wurde zudem die politische Reaktion auf die Ereignisse. Das kurz nach dem Pogrom geschlossene Rückübernahmeabkommen mit Rumänien habe bei vielen Betroffenen den Eindruck verstärkt, dass ihre Sicherheit und ihre Erfahrungen politisch keine Rollen spielten – obwohl es sich vielfach um Überlebende oder Nachkommen von Überlebenden des Holocaust handelte.
Anknüpfend daran wurde die Situation von Roma thematisiert, die Anfang der 1990er Jahre vor den Kriegen in Jugoslawien nach Deutschland flohen. Mit dem Zerfall Jugoslawiens und dem Erstarken nationalistischer Bewegungen seien Roma zunehmend zwischen die Fronten geraten. Obwohl sie sich in der Regel keiner Kriegspartei anschlossen, wurden sie Opfer von Vertreibungen, Vergewaltigungen, Mord und weiteren schweren Menschenrechtsverletzungen.
In diesem Zusammenhang wurde betont, dass Gewalt nicht plötzlich entsteht, sondern sich schrittweise entwickelt. Verwiesen wurde auf rassistische Morde an Roma in Ungarn, auf Vertreibungen und Angriffe durch paramilitärische Gruppen in verschiedenen osteuropäischen Ländern sowie auf aktuelle Entwicklungen in Westeuropa. Als Beispiele wurden sogenannte Bürgerwehren genannt, die unter dem Vorwand der Unterstützung von Polizei und Ordnungskräften faktisch Roma kontrollieren und schikanieren.
Vor diesem Hintergrund wurde die Frage aufgeworfen, ob die Roma-Community die aktuellen Entwicklungen stärker als Sicherheitsfrage begreifen müsse. Zwar leisteten Roma-Organisationen wichtige Arbeit in den Bereichen Bildung, Wohnen und Sozialarbeit. Angesichts des Erstarkens rechtsextremer und antidemokratischer Kräfte stelle sich jedoch die Frage, ob Themen wie Schutz, Sicherheit und politische Repräsentation stärker in den Fokus rücken müssten. Gleichzeitig wurde auf die prekäre Situation vieler Roma-Organisationen hingewiesen, die von Fördermittelkürzungen, fehlender politischer Repräsentation und unsicheren Strukturen betroffen seien.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage nach Erinnerung, Anerkennung und Rechenschaft. Diskutiert wurde, dass die schwerwiegendsten Folgen rassistischer Gewalt nicht nur in den Taten selbst liegen, sondern auch in der späteren Unsichtbarmachung der Betroffenen. Während über Täter, Polizeiversagen und gesellschaftliche Ursachen häufig gesprochen werde, verschwänden die Perspektiven der Überlebenden oftmals aus dem öffentlichen Gedächtnis. Die Betroffenen würden mit ihren Erfahrungen und Traumata vielfach allein gelassen. Deshalb wurde die Bedeutung einer konsequenten Wahrheitsfindung und Aufarbeitung hervorgehoben.
Auch die Folgen der Asylrechtsverschärfung von 1993 wurden thematisiert. Viele Roma seien unmittelbar davon betroffen gewesen und hätten trotz Krieg, Vertreibung und Verfolgung keinen dauerhaften Schutz erhalten. Während andere Opfergruppen stärker sichtbar seien, blieben die Erfahrungen von Roma im Kontext der Jugoslawienkriege bis heute weitgehend unbekannt. Verwiesen wurde unter anderem auf die Vertreibung von rund 150.000 Roma aus dem Kosovo nach dem Krieg 1999 und den Genozid von Srebrenica, unter dessen Opfern auch Roma waren.
Zahlreiche Roma lebten in Deutschland über Jahrzehnte hinweg lediglich mit einer Duldung. Im Vergleich zu anderen historisch verfolgten Gruppen fehle bis heute ein besonderer Schutzstatus. Dies wurde auch mit Blick auf die deutsche Erinnerungspolitik diskutiert. Zwar sei die Anerkennung des Völkermords an den Sinti und Roma ein bedeutender Erfolg der Bürgerrechtsbewegung gewesen. Gleichzeitig bleibt die Anerkennung jedoch unvollständig, da sie bis heute der europaweiten Dimension des Völkermords nicht gerecht wird.
Ein weiterer Diskussionspunkt war der Umgang staatlicher Institutionen mit rassistischer Gewalt. Am Beispiel des Anschlags von Solingen wurde kritisiert, dass Hinweise auf mögliche rechtsextreme Motive und ideologische Hintergründe nicht konsequent verfolgt worden seien.Weitere Angriffe auf Häuser, in denen überwiegend Roma aus Bulgarien und Rumänien lebten, haben zudem kaum öffentliche Aufmerksamkeit erhalten.
Aktuelle Entwicklungen in Städten wie Duisburg, Gelsenkirchen und Hagen wurden thematisiert. Roma-Familien werden zunehmen von Räumungen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen verdrängt. Nachdem Vorwürfe des Sozialleistungsmissbrauchs oder Abschiebungen nicht die gewünschte Wirkung erzielt hätten, würden verstärkt brandschutzrechtliche Vorschriften genutzt, um Häuser kurzfristig zu räumen. Die Folgen seien häufig Obdachlosigkeit, daraus resultierende Schulabbrüche und der Verlust von Arbeitsplätzen.
Zum Abschluss der Diskussion wurden mögliche Antworten auf diese Entwicklungen erörtert. Hervorgehoben wurden die Bedeutung von Rechenschaftspflicht, Wahrheitsfindung und konkreten politischen Konsequenzen. Erinnerungsarbeit dürfe sich nicht auf symbolische Gesten beschränken, sondern müsse strukturelle Veränderungen ermöglichen. Zugleich wurde betont, dass die Community selbst stärker für aktuelle Gefahren sensibilisiert und in ihren Handlungsmöglichkeiten gestärkt werden müsse. Langfristige Veränderungen seien nur durch Selbstorganisation, politische Partizipation und gesellschaftlichen Druck erreichbar.
Die Diskussion machte deutlich, dass Gewalt gegen Roma nicht als Abfolge einzelner Ereignisse verstanden werden kann. Anschläge, Pogrome, Kriegserfahrungen, Vertreibungen und institutionelle Diskriminierung stehen in einem größeren historischen und politischen Zusammenhang. Sichtbarkeit, politische Repräsentation, Rechenschaftspflicht und Sicherheit wurden dabei als zentrale Herausforderungen benannt, die weit über einzelne Vorfälle hinausreichen.
Am zweiten Tag des Kongresses fand ein Workshop zum Thema Schutz und Sicherheit statt. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wurde eine Bestandsaufnahme der Situation in verschiedenen Regionen Deutschlands vorgenommen. Anschließend wurden mögliche Ansätze für ein gemeinsames Vorgehen und eine stärkere Vernetzung diskutiert.











Neben den in Teil 1 und Teil 2 dieses Berichts bereits angesprochenen Formaten fanden vier weitere Workshops und zwei Podiumsdiskussionen statt.



Die Ergebnisse der Workshops wurden öffentlich präsentiert.
Die beiden weiteren Panels fanden am zweiten Kongress-Tag statt.
Bei der ersten Podiumsdiskussion diskutierten Sami Dzemailovski (Carmen e.V.), Tarzan Adzaj (Romano Than e.V.), Ruždija Sejdović (Rom e.V.) und Kefaet Prizreni (Roma Art Action e.V.) die aktuelle Situation in NRW.




Es folgte eine weitere Podiumsdiskussion mit Ana Maria Preduca (Jugendvertretung von Romano Than e.V.), Estera Sara Stan (Romani Phen e.V.) und Adriana Elter (Förderverein Roma e.V.) über die Situation in Frankfurt am Main und politische Repräsentation der jungen Community. Ana Maria und Estera sind beide im Vorstand des in Gründung befindlichen neuen Dachverbandes Verein junger Sinti und Roma.





